1. Fragebogen

Laden Sie sich den passenden Fragebogen zu und senden diesen ausgefüllt an uns per E-Mail, Fax oder Post.

Terminvereinbarung

Termin

Sie haben folgende Möglichkeiten einen Termin mit uns zu vereinbaren:

Zusätzliche Unterlagen & Befunde

Zusätzliche Unterlagen & Befunde

  • Panorama-Röntgenaufnahme der Zähne (OPG)

    Die Röntgen-Aufnahme kann auch längere Zeit zurückliegen, sofern zwischenzeitlich keine größeren Zahnbehandlungen, Kieferorthopädische Behandlungen oder Zahnextraktionen erfolgten. Falls Sie in der Zwischenzeit einen Zahnarzt/Kieferorthopäden Termin haben, ist es günstig, eine neue Aufnahme (OPG) erstellen zu lassen.

  • Brillenpass (falls die Werte nicht auf dem Deckblatt eingetragen sind)

Panorama Röntgenbilld OPG
Untersuchungstag

Untersuchungstag

Bringen Sie zu ihrem Termin folgende Dinge mit:

  • Alle vorhandenen Hilfsmittel, wie z.B. Brille, Zahn-Schiene, Einlagen, o.ä.

  • Verordnung Ihrer Ärztin / Ihres Arztes

    Das Rezept kann vorab geschickt werden, muss aber spätestens zu Ihrem Termin vorliegen um die Rechnung entsprechend auszustellen. Spätere Änderungen an Ihrer Rechnung sind nicht mehr möglich!

  • Fragebogen mit Ihrer Unterschrift im Original – Wir tauschen diesen gegen unsere Kopie.

  • Vorherige Befunde, weitere Röntgenaufnahmen, CT´s / MRT´S, o.ä. – falls möglich ausgedruckt!

Erstattungsmöglichkeiten

  • Kostenübernahme der Krankenkasse

    Osteopathische Behandlungen werden i.d.R. nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH), GebüTh/GebüO oder Hufeland Verzeichnis abgerechnet.

    Einige gesetzliche Krankenkassen/privaten Krankenversicherungen übernehmen anteilig die Kosten für Osteopathie.

    Für mehr Informationen zur Kostenübernahme nehmen Sie bitte VOR dem ersten Termin Kontakt zu ihrer Krankenversicherung auf.

    Mehr Informationen dazu finden Sie unter:

    BVO: https://bv-osteopathie.de/fuer-therapeuten/kostenerstattung-osteopathie/

    Osteokompass: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

  • Rezeptinformationen

    Teilweise wird für die Kostenerstattung ein Privatrezept Ihres behandelnden Arztes benötigt. Auf dem Rezept sollte folgendes stehen:

    Datum: Ausstellungsdatum (muss vor dem ersten Termin liegen)

    Therapie: 1 x Osteopathische Abklärung (für Ihren ersten Termin)

    oder

    6 x Osteopathische Behandlungen (sollten mehrere Behandlungen gewünscht sein und von der Kasse auch erstattet werden)

    Diagnose: z.B. Rückenschmerz (hier sollte dann die Diagnose Ihres Arztes stehen)

    Bitte haben Sie Verständnis, das wir keine Beratung zur Kostenübernahme leisten können.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns gern:

    Sie erreichen mich am besten per:

    TelefonE-Mail